Aufnahme

Das Kinderdorf Pöttsching ist eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung im Burgenland. In den koedukativ ausgelegten Wohngruppen der Einrichtung leben hauptsächlich Kinder und Jugendliche aus dem Burgenland, Niederösterreich, der Steiermark und aus Wien.

Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt ausschließlich durch Zuweisung über die zuständigen Kinder- und Jugendhilfereferate der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate.

Aufnahmeanfragen richten Sie bitte

Sofern freie Plätze verfügbar sind, gehen wir nach folgenden Schritten vor:

  • Klärung, inwieweit unsere Betreuungsangebote zum/zur angefragten Kind/Jugendlichen passen (Telefonat, Sichtung von Vorberichten und gegebenenfalls Befunden)
  • Prüfung, inwieweit die Gegebenheiten der Wohngruppe, in welcher ein Platz frei ist, zu den Bedürfnissen des „angefragten Kindes/Jugendlichen“ passen
  • Vorgespräch bei Bedarf auf der anfragenden BH bzw. dem anfragenden Magistrat
  • Vorstellungstermin in der Einrichtung unter Teilnahme des Kindes bzw. Jugendlichen, der*des zuständigen Sozialarbeiters*in, der Obsorgeberechtigten sowie relevanter Angehöriger
  • Entscheidung über die Aufnahme
  • Gemeinsames Festlegen von Betreuungszielen und Aufnahme im Kinderdorf

Bei Anfragen aus anderen Bundesländern ist auf Basis der Bgld. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung im Vorfeld der Aufnahme die explizite Zustimmung der burgenländischen Fachaufsicht notwendig. Wir beraten Sie dazu gerne!